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Sky mit neuen AGBs


Heute flatterte ne Mail von Sky rein mit Verweis auf die neuen AGBs, welche in 4 Wochen gültig sein sollen, wenn man nicht widerspricht.
Hier findet man diese: sky.de/static/img/agb/Sky_AGB_03_25.pdf

Auf 1. Blick fand ich den Teil interessant:

Cytat:Für den Fall, dass der Nutzer Kabel oder Satellit als Anschlussart gewählt hat, ist zugleich auch eine Verbindung des Empfangsgerätes mit dem Internet erforderlich (insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand Angebotes).
Sky mit neuen AGBs


Gravierende Neuerung für Sky-Kunden: Das kann sich jetzt ändern
Sky verschickt derzeit neue AGB an seine Kunden. Die Änderung, die bei fehlendem Widerspruch automatisch in Kraft tritt, hat durchaus Sprengkraft – denn Sky kann etwas Gravierendes einfach ändern: deine Empfangsart.

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Sky ist längst kein reiner Pay-TV-Anbieter mehr, der ausschließlich auf Übertragungswege wie Kabel und Satellit setzt. Das Internet ist zu einem wesentlichen Verbreitungsweg geworden. Was zunächst mit der Mobil-Erweiterung Sky Go begann, entwickelte sich über den Zwischenschritt Sky Ticket (heute Wow) inzwischen zu einem eigenständigen Übertragungsweg: Sky Stream. Hier kommt das komplette Sky-Programm über einen Breitbandanschluss – Kabel und Satellit sind nicht mehr nötig. Und das könnte künftig für noch viel mehr Kunden der Fall werden.

Sky Stream läuft Kabel und Satellit den Rang ab
Aus gut informierten Kreisen ist zu erfahren, dass Sky Stream schon heute bei Neukunden der mit Abstand beliebteste Empfangsweg ist. Kabel und Satellit spielen kaum noch eine Rolle. Noch nutzen zwar Millionen Bestandskunden diese beiden Verbreitungswege, doch wenn sich das ändert, dürften sie für Sky schnell unattraktiv werden. Denn für die Übertragung der eigenen Kanäle muss der Sender bezahlen. Den Weg für die Abschaltung von Kabel und Satellit bereitet Sky nun mit der AGB-Änderung.

Im Punkt „Mitwirkungspflichten des Nutzers“ macht der TV-Anbieter unmissverständlich klar: Ohne Internet geht bei Sky nichts mehr – auch nicht bei Kabel und Satellit. „Für den Fall, dass der Nutzer Kabel oder Satellit als Anschlussart gewählt hat, ist zugleich auch eine Verbindung des Empfangsgeräts mit dem Internet erforderlich (insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand-Angebotes).“ Solange sich das auf das On-Demand-Angebot bezieht, mag man sich noch entspannt zurücklehnen.

AGB-Änderung mit Sprengkraft
Deutlicher wird jedoch eine mögliche Abschaltung von Kabel oder Satellit einige Zeilen später: „Sky ist dabei berechtigt, anstelle der Zuleitung der Sendesignale über Kabel oder Satellit die Zuleitung der Sendesignale auch über das Internet vorzunehmen, soweit dies bei Vorliegen eines triftigen Grundes (insbesondere technische Gründe, Nichtvorliegen von Kabeldurchleitungs- bzw. Satellitenübertragungsrechten) bei verständiger Würdigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien für den Nutzer zumutbar ist.“ Heißt im Klartext: Schaltet Sky einen Übertragungsweg ab, muss aus technischen Gründen auf die Internetzuleitung umgestellt werden. Immerhin: „Soweit erforderlich, wird Sky dem Kunden ein für die gewählte Empfangsart geeignetes Empfangsgerät zur Verfügung stellen.“

Das ist Sky Stream
Sky Stream basiert auf einer kleinen Empfangsbox, die du wahlweise per WLAN oder LAN mit deinem Internetanschluss verbinden kannst. Sie bietet im Wesentlichen die gleichen Inhalte, die du bislang per Satellit oder Kabel empfangen konntest. Im Gegensatz zum bisherigen Sky Q IPTV, dem Vorgänger von Sky Stream, sind nun auch Inhalte in UHD und mit Dolby Atmos möglich. Der Sky Q IPTV wurde inzwischen auf Sky Stream umgestellt. Das gilt auch für den Sky Mini, sofern er in Kombination mit dem IPTV-Receiver eingesetzt wurde. In Sky Stream sind auch alle gängigen Free-TV-Anbieter enthalten. Du benötigst also kein zusätzliches TV-Abo bei einem anderen Anbieter, um lineares Fernsehen sehen zu können.